Branchennachrichten

Konformitätsbewertung

2024-07-05

Konformitätsbewertung


Ein Hersteller kann ein Produkt nur dann auf den EU-Markt bringen, wenn es alle geltenden Anforderungen erfüllt. Das Konformitätsbewertungsverfahren wird durchgeführt, bevor das Produkt verkauft werden darf. Das Hauptziel der Europäischen Kommission besteht darin, dazu beizutragen, dass unsichere oder anderweitig nicht konforme Produkte nicht auf den EU-Markt gelangen.



Was ist Konformitätsbewertung?

     Bevor ein Produkt auf den Markt gebracht wird, wird es einer Konformitätsbewertung unterzogen

         Es muss nachgewiesen werden, dass es alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt 

         Es umfasst Tests, Inspektionen und Zertifizierungen

         Die jeweils gültige Produktgesetzgebung legt für jedes Produkt die Vorgehensweise fest


Ziele des Konformitätsbewertungsverfahrens


         Um nachzuweisen, dass ein auf den Markt gebrachtes Produkt allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

         Das Verfahren soll das Vertrauen von Verbrauchern, Behörden und Herstellern in die Konformität von Produkten gewährleisten.


Wie funktioniert es in der Praxis?


         Die Produktgesetzgebung beschreibt die Konformitätsbewertungsverfahren für jedes Produkt.

         Hersteller können ggf. zwischen verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren wählen.

         Die Beurteilung erfolgt durch den Hersteller. Der Konformitätsbewertungsprozess bezieht eine Konformitätsbewertungsstelle ein, sofern dies gemäß der Verordnung erforderlich ist anwendbare Gesetzgebung – sieheBenannte Stellen

Die Konformitätsbewertung ist eine Ergänzung zuMarktüberwachung.Beide Verfahren tragen dazu bei, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen.


Konformitätserklärung


Im Rahmen der Konformitätsbewertung muss der Hersteller oder der Bevollmächtigte eine Konformitätserklärung (DoC) erstellen. Die Erklärung sollte alle Informationen zur Identifizierung von Folgendem enthalten:

         das Produkt

         die Gesetzgebung, nach der es ausgestellt wird

         den Hersteller oder den autorisierten Vertreter

         gegebenenfalls die benannte Stelle

         gegebenenfalls ein Verweis auf harmonisierte Normen oder andere normative Dokumente



Warnung vor unregulierten Zertifikaten


Für einige Produkte, die unter die EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, werden häufig von Zertifizierungsstellen, die nicht in ihrer Eigenschaft als solche handeln, unregulierte Zertifikate ausgestellt, die unter anderem oft als „freiwillige Zertifikate“ bezeichnet werdenBenannte Stellen nach EU-Recht. Diese Praktiken sind irreführend, da nur benannte Stellen Konformitätsbescheinigungen für harmonisierte Produkte ausstellen dürfen, und zwar nur in dem Bereich, für den sie benannt sind. Wenn eine Stelle beispielsweise für die Ausstellung von Zertifikaten für Maschinen benannt ist, sollte sie keine Zertifikate (freiwillig oder anderweitig) für Nicht-Maschinenprodukte (wie persönliche Schutzausrüstung – Masken) ausstellen.


Bitte beachten Sie, dass nach EU-Recht freiwillige oder andere zusätzliche Zertifikate kein anerkanntes Mittel zum Nachweis der Konformität sind. Sie haben daher bei Kontrollen durch Marktüberwachungsbehörden oder den Zoll keinen Wert. Eine Ausnahme gibt es jedoch in Fällen, in denen eine freiwillige Zertifizierung in spezifischen Rechtsvorschriften vorgesehen ist. In solchen Fällen ist das Zertifikat zwar nicht verpflichtend, muss aber, wenn es erworben werden soll, expliziten Anforderungen genügen.


Freiwillige Zertifikate können den Eindruck erwecken, dass das Produkt den geltenden EU-Harmonisierungsvorschriften entspricht, obwohl solche Zertifikate nicht von einer autorisierten Stelle ausgestellt werden.


Freiwillige Zertifikate dürfen aufgrund der Verwendung von Begriffen wie „Zertifizierung“ oder „unabhängiger Dritter“ oder des Vorhandenseins des CE nicht mit der Konformitätsbewertungszertifizierung durch benannte Stellen innerhalb des Zuständigkeitsbereichs, für den sie benannt sind, durch Dritte verwechselt werden Kennzeichnung auf dem Zertifikat.


CE KennzeichnungDas Anbringen kann erst nach Prüfung des Produkts und Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß den geltenden EU-Harmonisierungsvorschriften erfolgen. Es ist nicht akzeptabel, dass freiwillige Zertifikate eine CE-Kennzeichnung tragen.


Mehr Informationen


Die sogenannteBlauer Führer(2 MB), enthält Anleitungen zur Anwendung aller Aspekte der Umsetzung der EU-Produktvorschriften, einschließlich Konformitätsbewertungen.


Brexit


    Siehe spezifische sektorale Leitlinien für Interessengruppen 

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